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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steffen-Lutz Wardel mit Hauptsitz in Mülheim an der Ruhr

 

1. Geltungsbereich

Die hier abgebildeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen die individuellen vertraglichen Vereinbarungen und bilden die Grundlage für alle Tätigkeitsbereiche Steffen-Lutz Wardel mit Hauptsitz in Mülheim an der Ruhr . Mit der Anforderung von Immobilienexposés und/oder Informationen zu provisionspflichtigen Immobilienangeboten kommt zwischen dem Empfänger (Kauf-/Miet-/Verkauf- /Vermietungs-/Verwaltungs-Interessenten) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das jeweils angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind.

 

2. Angebote

Die in allen Angeboten von Steffen-Lutz Wardel enthaltenen Angaben basieren auf Auskünften der jeweiligen Auftraggeber und ggfs. den ergänzend dazu eingeholten Informationen bzw. Auskünften von Bauämtern, Behörden und sonstigen Partnern. Steffen-Lutz Wardel wird alles Erdenkliche dafür tun, möglichst vollständige und richtige Angaben zu den jeweiligen Objekten und Vertragspartnern zu erhalten und zu übermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben wird von Steffen-Lutz Wardel nicht übernommen. Alle von Steffen-Lutz Wardel  übermittelten Informationen und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf / Zwischenvermietung / Rücknahme der jeweiligen Angebote behalten wir uns vor.

 

3. Weitergabe von Informationen / Vertraulichkeitsgebot

Alle übermittelten Informationen, Unterlagen und Angebote sowie Exposés und deren Inhalte sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zusage von Steffen-Lutz Wardel unzulässig und untersagt. Verstößt der Kunde / Interessent von Steffen-Lutz Wardel  gegen dieses Weitergabe-Verbot macht er sich in Höhe der zu erwartenden bzw. der ggfs. entgangenen Provision schadensersatzpflichtig gegenüber von Steffen-Lutz Wardel 

 

4. Doppeltätigkeit

Steffen-Lutz Wardel ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Verwaltungskunde) entgeltlich oder auch unentgeltlich tätig zu werden und zwar unabhängig von der Höhe der jeweiligen Provision.

 

5. Provisionsanspruch- Entstehung und Fälligkeit

Ein Anspruch auf die Zahlung einer vereinbarten Provision entsteht, wenn aufgrund einer durch Steffen-Lutz Wardel nachgewiesenen oder vermittelten Gelegenheit ein Hauptvertrag zustande kommt. Steffen-Lutz Wardel hat das Recht auf Anwesenheit eines Mitarbeiters beim Abschluss des Hauptvertrages. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages wegen individueller Gründe ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters von Vivre Immobilien besteht der Provisionsanspruch ungemindert fort. Beide Vertragsteile und ersatzweise das Notariat sind verpflichtet, von Vivre Immobilien Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Vertrages und die Bemessungsgrundlage für den Provisionsanspruch zu erteilen.

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von der Steffen-Lutz Wardel während der Vertragslaufzeit vermittelten oder nachgewiesenen Vertragsgelegenheit zustande kommt, obwohl das Ende der Laufzeit des Maklerauftrages bereits erreicht ist.

Der Anspruch auf Zahlung einer Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom Angebot von Vivre Immobilien abweicht.
Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Hauptvertrag aufgrund einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung erlischt, oder der Vertrag aus anderen Gründen rückgängig gemacht bzw. von einer der Vertragsparteien vertragswidrig nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird im Hauptvertrag ein ausdrückliches Rücktrittsrecht vereinbart.

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn die Vertragsparteien z.B. anstatt eines Kaufvertrages einen anderen Vertrag (Beispiel Mietvertrag, Tauschvertrag etc.) schliessen. Die Provision ist fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. nach der Unterzeichnung des Mietvertrages. Die Zahlung ist so zu veranlassen, dass der Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit auf einem Konto von Steffen-Lutz Wardel zu verzeichnen ist.

 

6. Höhe der Provision

Die Käufer-Provision nach erfolgreichem Nachweis oder Vermittlung errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis und beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 3,57% inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Gewerbemietobjekten beträgt die Mieterprovision, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 3,57 Netto-Monatsmieten inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

7. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Vivre Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen Steffen-Lutz Wardel zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Hirschmann Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen und Kosten, die Hirschmann Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

8. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung von Steffen-Lutz Wardel auf Schadenersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Steffen-Lutz Wardel oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder Hirschmann Immobilien hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.

 

9. Ausschluss steuerliche Beratung

Vivre Immobilien übernimmt keinerlei steuerliche Beratung. Individuelle steuerliche Aspekte zu wirtschaftlich wesentlichen und wichtigen Themen wie zum Beispiel (Umsatzsteuer/Vorsteuer/Erbschaftsteuer/Einkommensteuer bei Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulations-/ Haltefrist etc.) beim Kauf/Verkauf von Immobilien sind ausschließlich vom Käufer/Verkäufer abzuklären.

 

10. Informationspflicht nach §36 VSBG

Die Steffen-Lutz Wardel ist Vollmitglied im Immobilienverband Deutschland e.V. (IVD). Der Immobilienverband Deutschland e.V. hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Hirschmann Immobilien ist nicht verpflichtet aber in Abstimmung bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Hirschmann Immobilien GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle des IVD Immobilienverband Deutschland nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Mülheim an der Ruhr.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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